Empfehlungstätigkeit für PANEON

Vertragsgrundlagen
für Vorteilskunden und Berater

Vertragsverhältnis zwischen der PANEON GmbH, Weissenbach 42, A-2371 Hinterbrühl, Österreich, folgend PANEON genannt, vertreten durch den Geschäftsführer Albert Pucher und einem von PANEON anerkannten Berater, folgend Berater genannt.

Heilberufe haben vereinfachte Regeln und Qualifikationen, für Details bitte hier klicken.

Berater kann jener PANEON Kunde werden, der einen Beraterantrag stellt, von PANEON betreffend der Identität überprüft wurde, für die Beraterschaft angenommen, geschult, fachlich geprüft wurde und mit dem Vertragsverhältnis aufgrund dieser Vertragsgrundlagen, der AGB und des Vergütungsplans einverstanden ist.

Berater sind volljährige, geschäftsfähige und unbescholtene Bürger und können das Beratungsgeschäft in jenen Staaten ausüben, die PANEON für diese Vertriebsform ausgewiesen hat. Die Daten des Antragsformulars werden vom akquirierenden Berater durch Einsicht in ein persönliches Ausweisdokument überprüft, ggf. kann ein Bewerber aufgefordert werden, Ausweise und andere nötige Dokumente dem PANEON Office vorzuweisen bzw. als Faksimile zu übermitteln. Stellen sich Angaben als unwahr heraus, so kann bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit die Beraterschaft als nichtig eingestuft werden.
 

Kunde

Der Berater beginnt seine Laufbahn als Kunde, indem er seine persönlichen Bedürfnisse durch Produkte von PANEON deckt und die Vorzüge persönlich kennenlernt. Im PANEON Online-Shop kann der Kunde Produkte bestellen. Mit Hilfe seines Betreuers kann der Kunde durch erfolgreiche Empfehlungen auch vergünstigt einkaufen.
 

Vorteilskunde

Jeder Kunde, also auch ein künftiger Berater, kann und soll Produkte von PANEON, die er aus eigener Erfahrung kennen und schätzen gelernt hat, anderen Personen empfehlen.

Wenn der künftige Berater seine Laufbahn beginnt wird sie/er die ersten Kunden mit Hilfe seines persönlichen Betreuers oder des Office gewinnen. Bis zum Erreichen der Beraterqualifikation bleibt der Bewerber vorläufig Vorteilskunde (VK). Ein Vorteilskunde (VK) bleibt im Wesentlichen Kunde, kann aber als Zwischenschritt in die Beraterlaufbahn gesehen werden.


Die Rechte des VK betreffen das Anrecht auf Hilfe durch den persönlichen Betreuer und die Belohnung für Kunden die mit seiner Hilfe geworben wurden.
Es werden Belohnungen nicht in Bargeld sondern vorerst in Form von Gutschriften ausgeschüttet, die der VK bei Einkäufen gegenrechnen kann.


Die Pflichten des VK umfassen den Kontakt mit der Zielperson herzustellen, nicht jedoch Produkte oder das Geschäft zu bewerben. Der VK erwirbt Interesse durch die Erzählungen betreffend der eigenen positiven Erfahrungen. Damit wird eine positive Grundlage für den folgenden Termin mit dem Betreuer geschaffen. Dem VK obliegt die Frage, ob nähere Information betreffend Gesundheit gewünscht sind. Ob sich ein Betreuer bei ihm melden darf.

Nach Möglichkeit soll der VK bei den Telefonaten und dem Termin persönlich oder zB mit Skype unterstützend mit anwesend sein. Das erhöht die Erfolgsaussichten bei dem Termin enorm.
Ein VK, der schon die Beraterschaft beantragt hat, ist verpflichtet bei den Terminen zu assistieren. Auch dann, wenn sie elektronisch zB per Skype abgehalten werden.
 

Der VK darf nicht * den Termin absprechen, * Präsentieren, * Abschließen, * Begleiten, * Betreuen.  Dies sind die Aufgaben des Beraters / Betreuers, der dies in der Einarbeitung und Zertifikat-Schulung gelernt hat.

Eigenverbrauch:

Des Weiteren braucht ein VK einfach nur aktiver Kunde zu sein um Gutschriften zu erhalten. Die dazu erforderliche Mindest- Bestellmenge entspricht der eines aktiven Beraters, siehe QUALIFIKATION.

Berater

Ab dem Erreichen der Beraterqualifikation und dem Nachweis betreffend dem Erhalt der Grundschulung (durch zertifizierte Führungskraft oder dem Office) kann der Berater eigenständig mit der Empfehlungstätigkeit beginnen. Sie/er wird dies freundschaftlich, nach den hier in Folge festgehaltenen Richtlinien tun. Die Erlangung des Berater- Zertifikats ist optional, bietet aber die Sicherheit tieferen Fachwissens, kann beim Interessenten vorgewiesen werden, in den Unterlagen und Homepage dargestellt werden, erhöht die Selbstsicherheit und kann künftig bei Incentives und anderen Vergünstigungen eine Rolle spielen.

Ist ein Berater nicht von der Güte und den Vorzügen der Produkte von PANEON überzeugt, was durch den Nichterwerb von PANEON Produkten dokumentiert wird, entfällt eine wichtige Geschäftsgrundlage, siehe QUALIFIKATION.



Berater haben Rechte und Pflichten.

Die Rechte des Beraters umfassen das Anrecht auf Erhalten von Provisionen und Incentives für selbst gewonnene Kunden oder die Umsätze von selbst geworbenen Beratern gemäss der aktuell geltenden Vergütungsregeln und Qualifikationen. Des Weiteren hat der Berater das Recht, Schulungen von seinem Betreuer und PANEON zu erhalten, wenn nötig in schwierigen Fällen auch Hilfe und Unterstützung zu erhalten.

Vergütung
Der Vergütungsplan wird in der aktuell gültigen Fassung auf der Seite "Bits und Bytes der Provision" veröffentlicht. Dieser enthält die verschiedenen Möglichkeiten, durch Tätigkeit für PANEON zu Provisionen und Vergütungen zu kommen. zB für Umsätze durch selbst geworbene Kunden oder geworbene Berater.

Incentives
sind der Anreiz und die Belohnung für besondere Leistungen und die für das Wohl des Unternehmens aktuell besonders förderliche Aktivitäten. Diese Anreize können sich von Monat zu Monat entsprechend aktueller Erfordernisse ändern. Sie werden auf der Seite INCENTIVES veröffentlicht. Grundlage für Incentives sind Erfolge, die dem Berater zu mehr Einkommen verhelfen und förderlich für den Erfolg von PANEON sind.

Qualifikation
Beschreibt grundsätzliche Pflichten des Beraters um den Beraterstatus zu erreichen und den Beraterstatus zu erlangen und zu erhalten. Veröffentlicht sind diese Voraussetzungen auf der Seite QUALIFIKATION.

 

Die Pflichten des Beraters
Die Pflichten umfassen die persönliche Nutzung der Produkte (Eigenverbrauch) und die gelebte Tätigkeit als Berater, die zu wiederkehrenden sowie wachsenden Umsätzen führen soll. Ein Berater erfüllt seine Pflichten nicht, wenn er Produkte nicht selbst verwendet und die aufgebauten Umsätze weder ausbaut noch zumindest für deren Erhalt sorgt.

 

Die Aufgabe des Beraters ist die 1) Akquisition, 2) Information, 3) Aufklärung, 4) Abschluss, 5) Begleitung bei der Umstellung und 6) fortlaufende Betreuung seiner Kunden.


ACHTUNG!

Die Beratertätigkeit ist per Definition NICHT erfüllt, wenn ein Berater einen Kontakt an seinen Betreuer oder das Office meldet, dass sich diese um diesen Kontakt "kümmern" sollen.
Das ist die Vorgangsweise eines Vorteilskunden (VK) und solche "Berater" werden im Wiederholungsfalle zum VK rückgestuft.

 

Nicht Bedingung aber mit weiteren Chancen verbunden ist die Akquisition und Ermunterung von Kunden die weiterempfehlen wollen, die VK oder letztlich zu Beratern werden wollen.

Zu den Pflichten gehört weiters der Aufbau einer vertrauensvoll- freundschaftlichen Beziehung zu seinen Kunden und ggf. zu seinem Team. Harscher, unfreundlicher oder gar aggressiver Umgang mit Kunden, Beratern oder dem Office Team kann im Wiederholungsfalle zum Ausschluss und Terminierung führen.

Redlichkeit von Beratern
Berater erklären sich mit der Bewerbung einverstanden, in der Geschäftstätigkeit ehrlich und redlich zu agieren und auch seine Verpflichtungen sonstiger steuerlicher und rechtlicher Voraussetzungen stets getreu der gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine gerichtliche Verurteilung ist an PANEON zu melden. Diese  kann je nach Schwere auch zu einer Beendigung der Beraterschaft führen.

Stellt sich heraus, dass ein Berater seinen Pflichten nicht nachkommt, kann er je nach Schwere der Verfehlung verwarnt, im Wiederholungsfall rückgestuft oder gekündigt werden.

 

Rechtlicher Status des Beraters

Berater sind Kunden von PANEON, die neben dem Eigenverbrauch auch das Geschäftsmodell "Berater" konsumieren. Berater sind rechtlich alleine in Geschäftsverbindung mit der PANEON GmbH, weder mit anderen  Beratern noch mit Kunden.

Kunden, die ein Berater geworben hat, sind daher Kunden von PANEON, nicht "die Kunden des Beraters". Diese Kunden sind allerdings betreffend dem Erhalt einer Provision dem Berater zugeordnet. Diese Zuordnung kann nur aus wichtigem Grunde gelöst werden.

Berater haben insoferne “Kundenschutz”, da andere PANEON Berater diese Kunden nicht an- oder abwerben dürfen.

Daher hat ein Berater ohne schriftliche Erlaubnis grundsätzlich kein Recht, PANEON Kunden für andere Zwecke zu kontaktieren oder über andere Produkte als von PANEON zu informieren.

Berater haben das Recht, Provisionen auf jene sich ergebenden Umsätze zu erhalten, die sie durch persönliche Akquisition, Aufklärung, Abschluss und Betreuung von Kunden und Beratern ergeben.

 

Präsentation der Produke
PANEON Berater erklären sich verpflichtet und einverstanden, Produkte und Dienstleistungen von PANEON betreffend deren Vorzügen auszuloben. PANEON Berater erklären sich verpflichtet PANEON Produkte keinesfalls negativ darstellen. nicht im Allgemeinen und speziell nicht im Vergleich mit Produkten oder Dienstleistungen des Mitbewerbs.

PANEON Berater erklären sich verpflichtet das Geschäft der PANEON GmbH zu fördern und keinesfalls geschäftsschädigende Handlungen zu begehen, keinesfalls geschäftsschädigende Vorgänge zu fördern oder negative Aussagen betreffend PANEON zu tätigen.

Nebentätigkeiten von Beratern

Die meisten Berater starten nebenberuflich, also wird die Ausübung des ursprünglichen Berufs oder einer bisher ausgeführten Beratertätigkeit weiterhin toleriert.
Die diesbezüglichen Richtlinien der bisherigen Tätigkeit oder Firmen sind selbstverständlich einzuhalten, diese müssen also die Tätigkeit als PANEON Berater erlauben.

PANEON gewährt Beratern bis auf Widerruf, selbst geworbene Kunden und Berater nur dann für andere Produkte oder Dienstleistungen als PANEON zu werben, wenn diese Anbieterfirmen nicht in Mitbewerb zu PANEON stehen.

Kunden oder Berater, die von anderen Beratern geworben wurden, sind von dieser Erlaubnis ausgenommen.

Kunden und Berater von PANEON, wenn es nicht persönlich eigene Kontakte sind, speziell also Kunden und Berater anderer Beraterschaften (aus der sog. Side-, Down- oder Upline, sind für andere Themen als PANEON tabu. Berater verstehen, dass eine diesbezügliche Verfehlung einen wichtigen Grund für die sofortige Kündigung darstellen kann.

 

Vorgangsweise als Berater

Berater erklären sich weiter verpflichtet, Kunden- und Berater-Interessenten persönlich zu informieren, eine persönliche Bindung aufzubauen und betreuuend Kontakt zu halten.

Ein blosser Verweis auf die Homepage oder das Überlassen der Beratung an Teamleiter (die “Upline”) oder das PANEON Office ist das Verhalten eines Kunden/Vorteilskunden.
Berater verstehen und sind einverstanden, dass sie wie ein Kunde/Vorteilskunde entlohnt werden, wenn sie das Verhalten eines Kunden/Vorteilskunden an den Tag legen.


Wenn also der Berater keinen persönlichen Termin angeboten, vereinbart und durchgeführt hat.
Wenn der Berater womöglich nur an die Homepage, seine Führungskraft oder das Office verwiesen hat.

Wenn der Interessent sich daher an die Führungskraft oder an das Office wenden muss, kann dies zur Aberkennung dieses Kunden führen.
Im Wiederholungsfalle ist das ein Grund für die temporäre oder dauerhafte Rückstufung von „Berater“ zu „Vorteilskunden“.

Berater sind also
verpflichtet, seine persönlichen Kunden durch persönliche Akquise, durch persönliche Terminvereinbarung und einen persönlichen Termin den Kunden abzuschliessen. Berater sind verpflichtet, zu diesem Zweck die offiziellen Präsentations- Unterlagen zu verwenden.

Der PANEON Berater anerkennt, dass der Zweck der Beraterschaft nicht alleine ist, einen Kunden abzuschliessen. Vielmehr ist es die Aufgabe eines Beraters, in diesem Prozess eine vertrauensvolle, positive, freundschaftliche Bindung zu ihren Interessenten und Kunden aufzubauen und diese auch zu halten.

Ergeht eine Beschwerde eines Kunden oder Beraters, dass die Betreuung unangenehm, unerträglich oder gar nicht vorhanden sei, so ist die Aberkennung dieses Kunden/Beraters die mögliche Konsequenz. Das PANEON Office wird stets bemüht sein, das Verhältnis wieder zu optimieren, damit die ursprüngliche Konstellation beibehalten werden kann.


Das freundschaftliche Verhältnis zum Kunden und Team

Es ist diese persönliche Sympathie, das Vertrauen, warum Interessenten zu Kunden werden und bleiben. Es ist die persönliche freundschaftliche Bindung, die Kunden langfristig treue Kunden sein lässt, und zwar auch dann wenn es zwischendurch zu einer Fehllieferung oder einer Preiserhöhung kommt. Es ist dieses persönliche Vertrauen, die einem Kunden dem Berater und der Firma mehr Vertrauen schenkt, auch wenn andere Bezugspersonen oder womöglich Ärzte in bestimmten Situationen anderer Meinung sind. Berater, die dieses Grundprinzip nicht verstehen oder sich ausserstande sehen, solche Bindungen aufzubauen, können im Wiederholungsfalle zum VK rückgestuft werden.

Kündigung
Berater können zum Letzten jeden Monats jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, das gleiche Recht steht auch PANEON zu. PANEON wird sich beständig bemühen Kündigungen von Beratern zu verhindern indem Vorteile für das Verbleiben geschaffen werden. Insbesondere wenn diese aktiv ihrer Tätigkeit als Berater nachgehen, den Eigenbedarf decken und dem Unternehmen fortgesetzt Nutzen und Wachstum bringen.

Jeder Berater ist einverstanden damit, in PANEON- betreffenden Gesprächen der PANEON- Firmenphilosophie zu folgen. Anderslautende Aussagen, speziell negative Aussagen gegenüber der Industrie oder Heilberufen im Allgemeinen, Produkten des Mitbewerbs im Besonderen, sowie beleidigendes, ehrenrühriges Verhalten gegenüber anderen Personen in der Öffentlichkeit, speziell gegenüber Interessenten, Kunden, Beratern oder PANEON- Mitarbeitern, auch betreffend Produkten oder Dienstleistungen von PANEON können Grund für eine Verwarnung ohne oder mit Sanktionen sein. Je nach Schwere oder bei wiederholter Verfehlung kann auch die sofortige Kündigung aus wichtigem Grund die Folge sein.

Auch zu positive Aussagen können eine Verfehlung sein. Speziell Heilsversprechen betreffend der PANEON Produkte sind inkorrekt. Korrekt sind hingegen Erklärungen, was laut der laufenden Erfahrungen (Erfahrungsberichten) in ähnlichen Fällen geschehen ist. Weiters ist die Anmerkung verpflichtend, dass ähnliche Ergebnisse aufgrund anderer Randbedingungen, zB genetischer Veranlagung, Lebensweise und des familiären Umfelds, nicht immer zwingend erwartet werden können.

PANEON Berater sind einverstanden, PANEON Produkte als Ernährungsprodukte zu bezeichnen. Bei der Tiernahrung ist dies offensichtlich, beim Vitalsystem für Menschen ist dies ebenso. Denn das Humansystem besteht aus Empfehlungen für die Ernährung und Hinweisen, wie Fehlernährung ("Sünden") durch PANEON Produkte ausgeglichen werden können.

PANEON Berater informieren darüber, dass PANEON Produkte weder Arzneien noch Ersatz für eine ärztliche Therapie darstellen, sondern maximal als „ergänzende Maßnahme“ zur ggf. ärztlich verordneten Therapie bezeichnet werden können. Berater raten den von ihnen betreuten Personen zu Ärzten die mit der Naturheilkunde und Energetik, zB. Homöopathie vertraut sind und daher mit einer hochgesunden, vitaminreichen Ernährung und Entgiftung als ergänzende Maßnahme einverstanden sind. Wollen Kunden bei ihren gewohnten Ärzten verbleiben, so ist dies ohne Geringschätzung zu akzeptieren und die Betreuung auf diese Schwierigkeit einzustellen. Denn auch klassisch schulmedizinisch geschulte Ärzte können aufgrund von besseren Werten erkennen, dass ggf Medikamente entsprechend niedriger zu dosieren bzw. abzusetzen sind.

Berater empfehlen daher keinesfalls, Medikamente eigenmächtig abzusetzen, da dies gefährlich sein kann zB bei Antibiotika oder Psychopharmaka. PANEON Berater ermuntern dazu, bei deutlicher Besserung oder spätestens alle drei Monate den Arzt zu fragen ob Medikamente wegen der besseren Werte schon reduziert werden können. Denn schon Schwindelanfälle wegen zu hoch dosierter Blutdrucksenker können zu gefährlichen Situationen führen.

 

Berater anerkennen in geschäftlichen Streitfragen die Entscheidung der Geschäftsführung von PANEON als bindend an. Berater verzichten bei Auseinandersetzungen mit Kunden, anderen Beratern und PANEON ausdrücklich auf die Anrufung von ordentlichen Gerichten.

PANEON verpflichtet sich im Gegenzug, bei Streitfragen eine Entscheidung erst nach Anhörung aller betroffenen Parteien zu treffen in Beratung mit den betroffenen Führungskräften. Im Zweifel soll stets die Wahrung der Rechte und Vorteile der beanstandeten Beraterschaft im Mittelpunkt stehen, bei Verfehlungen sind bei unklarer Sachlage stets die einenden statt die trennenden Argumente vorzuziehen, eine zweite Chance sei in solchen Fällen stets zu gewähren.


Die Eingabe der persönlichen Daten von Bewerbern dienen als Grundlage für die Anerkennung der Bewerbung. Mit der Abgabe von persönlichen Daten und Angaben erklären sich Kunden bzw. Interessenten sich mit der Datenschutzerklärung von PANEON einverstanden. Diese Daten werden zum Zweck der Evaluierung und -bei Annahme- zwecks Betreuung bei der PANEON GmbH gespeichert und den betreuenden Personen zugänglich gemacht werden soweit dies für den jeweiligen Zweck nötig ist.

Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden und die Löschung der Angaben kann verlangt werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und sorgsam nach dem Stand der Technik verwahrt. Diese Daten können jederzeit abgefragt werden bzw. werden auf das Verlangen des Interessenten, Kunden oder Beraters gelöscht.

Ablöse von Gutschriften bzw Provisionen
Gutschriften zum Zeitpunkt der Löschung bzw. Kündigung können nicht in bar vergütet werden, Provisionen werden einbehalten und als Kaution für ggf. offenen Forderungen oder Begleichung von rechtlichen Maßnahmen mindestens sechs Monate verwahrt. Berater verzichten ausdrücklich auf Forderungen betreffend künftig möglicher Provisionen die ihnen aufgrund einer Kündigung entgehen. Im Gegenzug verzichtet PANEON auf das Einklagen von ansonsten möglichen Umsätzen, die durch Untätigkeit oder die Kündigung eines Beraters entstehen.

Sämtliche Daten, die nicht aus gesetzlichen/steuerlichen Gründen gespeichert bleiben müssen, werden nach einer rechtlichen Karenzzeit von 12 Monaten dauerhaft gelöscht.

Gender- Vereinbarung und Rechtschreibung: Sämtliche Formulierungen, die einen sächlichen, männlichen, weiblichen oder sonstigen Genderbezug haben könnten, seien für Personen, die besonderen Wert auf gendermäßig korrekte Formulierungen legen in der gewünschten Form zu sehen. Also kann ein „er“ auch „sie“, „es“ oder jede persönlich beliebige Genderbezeichnung bedeuten.
Sämtliche Texte seien von Personen mit perfekten Rechtschreibkenntnissen so zu sehen, wie es ihrer Ansicht nach korrekt ist. PANEON ist über Informationen betreffend der korrekten Schreibweise sehr dankbar.

Salvatorische Klausel: Wenn eine dieser Vereinbarungen gegen Gesetze verstösst, oder wenn sich zwei Aussagen aus AGB oder der Berater-Vereinbarung teilweise oder ganz widersprechen, so ist sie durch jene Formulierung zu ersetzen, die gesetzlich konform ist und dem ursprünglichen Willen und Absicht des Verfassers im Sinne des optimalen, positiven und gedeihlichen Ablaufs des PANEON Geschäfts am nächsten kommt.

 

Zuletzt bearbeitet von Albert Pucher am 10.1.20

Es gelten der Disclaimer und die Allgemeine Geschäftsbedingungen der PANEON GmbH (www.paneon.net ), Irrtum und Schreibfehler vorbehalten.
 
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