Vertragsgrundlagen Heilberufe

Heilberufe bei PANEON

Vertragsgrundlagen für Ärzte und Heilpraktiker

Vertragsverhältnis zwischen der PANEON GmbH, Weissenbach 42, A-2371 Hinterbrühl, Österreich, folgend PANEON genannt, vertreten durch den Geschäftsführer Albert Pucher und einem von PANEON anerkannten Berater, folgend Berater genannt.

Ärzte und Heilpraktiker können einen Sonderstatus für die Vertriebspartnerschaft bei PANEON erlangen. Dem Beraterantrag wird die Faksimilie des Diploms beigefügt, der Antrag in der Regel angenommen. Wenn der Diplominhaber tatsächlich auch eine Praxis betreibt, diese Vertragsgrundlagen, die AGB und den Vergütungsplan akzeptiert.

Ärzte und Heilpraktiker geniessen einen Sonderstatus

Ärzte und Heilpraktiker haben durch den Ordinationsbetrieb in der Regel nicht die Möglichkeit, grossem zusätzlichen zeitlichen Aufwand zu betreiben.

PANEON kommt Heilberufen daher entgegen:

1) vereinfachte, übersichtliche Regeln für Qualifikation und Provision
2) Schulungsnachweis nicht erforderlich
3) Lagerhaltung, Lieferung, Inkasso, Reklamationen werden von PANEON abgewickelt

 

Unterstützung bei der Betreuung von Kunden

Um die Philosophie von PANEON zu ergründen oder vollständig anzunehmen. Oft stehen die Grundlagen von PANEON, die von alternativ denkenden Ärzten stammen, manche traditionellen schulmedizinischen Ansichten entgegen.

Hier will PANEON keinen Streit, es genügt wenn Ärzte die Erfolge anerkennen und deswegen gerne in den Praxisbetrieb integrieren. Weil gesunde Nahrung einfach förderlich ist, egal wie die Theorien dazu lauten :)

Da es leider aus zeitlichen oder weltanschaulichen Gründen für Heilberufe nicht möglich ist, Kunden/Patienten in vollem Umfang mit der Firmenphilosophie von Tier- bzw. Menschen- Ernährung voll vertraut zu machen, ist es in solchen Fällen die Pflicht des werbenden und betreuenden Beraters diese Aufgabe wenn nötig zu übernehmen. Da dies nicht immer in optimaler Weise erfolgen kann, wird der Arzt im Idealfall eine Ordinationshilfe von PANEON schulen lassen damit diese die Kunden/Patienten entsprechend voll informieren und begleiten kann.

 

Gefahr einer höheren Kundenfluktuation (geringe Kundentreue)

Ärzte haben im Regelfall Zeitmangel, keine Möglichkeit mit Kunden/Patienten eine enge freundschaftliche Beziehung aufzubauen.
Die persönliche Bindung ist in der Regel geringer als im Durchschnitt der Laienberater.

Da Berater mehr Zeit haben für Smalltalk, für das gegenseitige Kennenlernen und vor allem um auf die Probleme ausführlich einzugehen, um die Lösung (die Erneuerung durch den Zellstoffwechsel) genau zu erklären, auch die Umstellungsprobleme, ggf Rückvergiftung und die Alleinstellungsmerkmale der PANEON Produkte gegenüber dem Mitbewerb, ist die Kundentreue bei Beratern wesentlich höher als bei Ärzten. Das ist leider keine Theorie sondern statistisch klar erkennbare Praxis.

Da Ärzte im Regelfall auch Medikamente verschreiben, erkennt der Kunde oft gar nicht die hohe Bedeutung der Ernährungsumstellung bei der Genesung. Der Grund dafür ist, dass Medikamente oft sofort eine spürbare Wirkung erzielen, der Zellstoffwechsel aber Monate (beim Menschen oft ein Jahr) benötigt, bis der Körper grossteils erneuert ist.

Dass die Umstellung der Ernährung überhaupt oft eine Ursache der Krankheit beseitigt. Also dafür sorgt, dass es zu einer dauerhaften Besserung führt, ist den meisten Kunden/Patienten nicht bewusst.

Ausserdem "verschreiben" Heilberufe sehr oft die PANEON Produkte wie ein Medikament. Ohne über die Funktion und Bedeutung der Ernährung aufzuklären. Kunden glauben oft, dass nach der Genesung die PANEON Produkte so wie die Medikamente nicht mehr nötig seien und kehren oft zu ihren bisherigen (Kauf-) Gewohnheiten zurück. Das mag der Hauptgrund für die mangelnde Kundentreue sein.


Dennoch sind Heilberufe, die von PANEON aus gutem Grund begeistert sind, äusserst wertvoll da Ärzten und Heilpraktikern im Allgemeinen ein grösserer Vertrauensvorschuss entgegenbracht wird als Laien und in Summe trotz möglicher Nachteile die Erfolge überwiegen.

Ärzte und Heilpraktiker dürfen Mitbewerbsprodukte führen
Laienberater dürfen keine Mitbewerbsprodukte anbieten. Da aber in Praxen verschiedenste Vitamin, Nahrungsergänzungs- und Diätprodukte angeboten werden, kann eine Exklusivitätsklausel nicht angewendet werden. Wohl aber kann bei Bekanntwerden einer nicht fortgesetzten Empfehlung von PANEON Produkten oder gar bei einer herabwürdigenden Auskunft die Partnerschaft von Seitens PANEON aus wichtigen Grund beendet werden.

 

Ärzte und Heilpraktiker geniessen einen vereinfachten Vergütungsplan
Heilberufe haben meist keine Zeit, sich mit Details eines Vergütungsplans zu beschäftigen. Heilberufe haben daher sofort bei Eintritt die maximalen Prozente der Laienberater. Gemäss aktuellem Plan erhöht um derzeit 2% für die von ihnen geworbenen Kunden. Also zum Beispiel (je nach aktuellem Vergütungsplan) 14% statt 12% bei mehr als 1000PV Monatsumsatz.

Der direkte Verkauf in der Ordination, was über den einmaligen Bezug von Testware hinausgeht, ist nicht gestattet.
Daher gibt es für direkte Käufe nur den halben Punktwert für die Produkte.

Um diesen kleinen Nachteil mehr als auszugleichen, gibt es für angemeldete Kunden erhöhte Prozente.
Gemäss aktuellem Plan erhöht um 2% für die von Heilberufen geworbenen Kunden. Also zum Beispiel
(nach aktuellem Vergütungsplan) 14% statt 12% bei mehr als 1000PV Monatsumsatz.


Der Punktwert PW (oder Punktvolumen PV) ist abhängig von den Nebenkosten eines Produkts. Bei Tiernahrung ist er in der Regel ca. 70% des Netto-Verkaufspreises, bei Humanprodukten ca. 50%.

Plan für Ärzte und Heilpraktiker (ab 01.08.2019):

10+2% für Monatsumsatz bis 1000 PV
12+2% für Monatsumsatz über 1000 PV

Dies entspricht einer Provision von 10% vom Netto-Verkaufspreis

Beispiel:

100 Kunden kaufen im Monat zum Verkaufspreis von € 12.000.- ... bei 20% USt ist der Nettoverkaufspreis € 10.000.-
Der PW (PV) dieser Einkäufe beträgt 7.000. Von diesen 7000 wird die Provision berechnet: 7000*14%= € 980.-

Die Ersparnis:
Würde diese Produktmenge über die Ordination verkauft werden, müsste in ein Lager investiert werden, die Produkte könnten ablaufen, die Produkte müssten ausgehändigt (geschleppt) werden, es müssten Rechnungen erstellt und Inkasso betrieben werden. Ausserdem würde die Provision dafür wegen der halben PV statt € 980.- nur € 490.- betragen.

Alternative Vergütung
Über den vereinfachten Plan hinaus kann auf Wunsch mit der Plan für Laienberater angewandt werden,
wo sub-Provisionen für Empfehlungen der Kunden möglich sind.
Die aktuell gültigen Fassung für Laienberater: VERGÜTUNGSPLAN


Ärzte und Heilpraktiker geniessen eine vereinfachte Requalifikation

Es genügt ein Neukunde im Quartal oder ein aktueller Monatsumsatz von über 1500 PV
1500PV entsprechen ca. 15 Kunden (Tiernahrung) oder 25 Kunden (Humangesundheit)
 

Tier- Ärzte und Heilpraktiker dürfen Testwaren auch in Deutschland kaufen und verkaufen

PANEON empfiehlt einen kleinen Vorrat an Testware, die als Warenproben an Kunden verschenkt, besser verkauft werden sollen. Für die Lieferung des Monatsbedarfs müssen die Kunden direkt von PANEON beliefert werden, damit die volle Provision bezahlt werden kann.


Humanärzte in Deutschland dürfen Waren von PANEON empfehlen.

Aus rechtlichen Gründen (hoch dosierte Vitamine) dürfen Ärzte, auch Kunden in Österreich für privatem Gebrauch einkaufen, aber nicht wiederverkaufen. Daher ist ein Verkauf von PANEON Humanprodukten über die Ordination nicht möglich. Wohl aber das Empfehlen und der Erhalt der dafür vorgesehenen Provisionen.


Auch Ärzte und Heilpraktiker haben Rechte und Pflichten.

Die Rechte umfassen das Erhalten von erhöhten Provisionen für selbst gewonnene Kunden gemäss den aktuell geltenden (oben gezeigten) Vergütungsregeln.

Die Pflichten verstehen sich von selbst in der Verantwortung dem Heilberuf betreffend. Darüber hinaus, das Verhältnis mit PANEON betreffend verpflichtet sich der Arzt und Heilpraktiker zur Redlichkeit der Firma PANEON, deren Mitarbeitern und deren freien Mitarbeitern gegenüber. Dazu gehört, dass Kunden nicht anonym beliefert werden, denn es könnten Kunden von anderen Beratern sein, die ihren Kundenschutz gewahrt wissen wollen. Daher müssen Kunden bei PANEON gemeldet und von PANEON beliefert werden. Negative Aussagen betreffend PANEON bzw deren Produkte betreffend können zur Kündigung aus wichtigem Grund führen, wenn sie mit PANEON nicht abgeklärt wurden. Unzulänglichkeiten oder glaubliche negative Eigenschaften müssen daher PANEON sofort gemeldet und abgeklärt werden. Ausgenommen sind offensichtliche Fälle wenn von PANEON abgeraten werden muss, zB wenn Allergien vorliegen, wodurch einzelne Produkte nicht in Frage kommen.
 

Es gelten der Disclaimer und die Allgemeine Geschäftsbedingungen der PANEON GmbH (www.paneon.net ),
Irrtum und Schreibfehler vorbehalten.

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