Achtung legale Mogelpackung

Achtung - legale Mogelpackung

...welche gesetzlichen Schlupflöcher bestehen für Qualitätsprodukte?
 

Die 4%-Regel kennen Sie ja schon. Bravo! Viele sind schon so gesundheitsbewusst geworden!

Weil dies so ist, springen immer mehr Anbieter auf diesen Zug auf, bieten gut klingende Schlagworte:

"Volldeklaration"
"XX% Fleischanteil"
"ohne Konservierung"

Das stimmt sicher manchmal - aber auch in jedem Fall?
Wie können solch gut klingende Produkte zu deutlich günstigeren Preisen angeboten werden?

PANEON kann nur für die eigenen Produkte garantieren.

PANEON garantiert schriftlich, gesetzliche Schlupflöcher zur Kundentäuschung nicht zu nutzen.

Aber kann diese legale Mogel- Erleichterung auch für "gut klingende" Produkte genutzt werden?
 

Antwort: ja, natürlich!

Obwohl bedenkliche Substanzen enthalten sind, darf gdennoch "ohne" oder "frei von" geschrieben werden.


Chemische Zusätze

können enthalten sein, trotzdem darf geschrieben werden "ohne" oder "frei von":

* viele verschiedene Chemikalien, jede einzelne unter dem Grenzwert

* Chemikalien waren schon in den Rohwaren und brauchen daher nicht deklariert zu werden.

* Chemikalien erfüllen angeblich den "technischen Zweck" nicht und brauchen nicht deklariert werden.

* gefährliche konservierende Stoffe wie zB. BHT Butylhydroxitoluol können als "Antioxidanz" deklariert werden
   (also nur inkognito als Klasse "Antioxidanz"). Also nicht als "Konservierung" auch nicht als die tatsächliche Substanz "BHT".
 

Nicht deklariertes Wasser:

Bis zu 80% Wasser kann legal undeklariert zugesetzt werden.

Wenn genügend Mehle enthalten sind.

Gesetz: "der ursprüngliche Wassergehalt der Grundsubstanz der Mehle darf
            in Form von Leitungswasser zugesetzt werden ohne dies zu deklarieren".
 

Der CLOU dabei: in der Deklaration darf die Zutat "Mehl PLUS Wasser" in Prozent angegeben werden!

Beispiel: 10% Rindermehl + 40% Wasser = 50% "RIND" und 0% Wasser

Einzige Einschränkung im Gesetzestext:
"in Summe dürfen die Prozente nicht mehr als 100 in der Gesamtdeklaration ergeben." :) klingt logisch!

Anders gesagt:

1) um 40% Wasser nicht deklarieren zu müssen, genügen 10% Anteil an Mehlen!
2) um 50% "RIND" zu erzielen, genügen 10% Rindermehl und 40% Leitungswasser

 

Fütterungsmenge, Preisvergleich:

Wenn Sie allerdings genau prüfen erkennen Sie den Unterschied an zwei Details:

1) Die Fütterungsmenge ist oft sehr hoch, kein Wunder bei so viel (undeklariertem) Wasser.
     Multiplizieren Sie den Dosenpreis entsprechend, rechnen Sie nach wie teuer das kommt!

2) Den meisten Produkte fehlt die schriftliche Garantie, die gesetzlichen Möglichkeiten NICHT zu nutzen.


Download:

Preisvergleichs- Beispiele mit Fütterungsmenge (mit Erklärungstext)

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